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Rundum bestens versorgt

INFORMATION FÜR UNSERE KUR-GÄSTE UND PATIENTEN


Information für Beihilfeberechtigte/ Privatversicherte

Unser Haus ist nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert und unter ständiger Aufsicht des Gesundheitsamts. Wir erfüllen die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 SGB V (Rehabilitationseinrichtungen) und sind somit beihilferechtlich eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 7 Abs. 5 der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg, stellvertretend für alle Bundesländer. In dieser können Sie eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (Sanatoriumsaufenthalt) sowie eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme (Heilkur) durchführen. Ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V bzw. eine Preisvereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger und unserer Einrichtung besteht nicht. Zudem ist eine Direktabrechnung der Rehabilitationsmaßnahme unsererseits mit dem Kostenträger nicht gegeben. Der niedrigste Tagessatz für Unterkunft, Pflege und Verpflegung beträgt im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme EUR 155,00 (Einzelzimmer „Eglisbol“).

Den Kosten für die Arzt- und Heilbehandlungen werden die erstattungsfähigen Sätze der Beihilfe zugrunde gelegt. Bitte beachten Sie, dass in unserer Einrichtung generell keine Rehabilitationsmaßnahmen der Postbeamtenkrankenkasse durchgeführt werden können. Ferner erhalten Bundesbeamte ausschließlich eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme (Heilkur) in unserer Einrichtung.

Information für gesetzlich Krankenversicherte

Unsere Einrichtung ist nach § 124 Abs. 1 SGB V zu allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, in der Sie gemäß § 23 Abs. 2 SGB V ambulante Vorsorgemaßnahmen (offene, ambulante Badekuren) durchführen können. Im Rahmen Ihrer genehmigten Kur werden die Heilmittel zu 90 % und die Kosten des Kurarztes vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Manche Krankenkassen gewähren zusätzlich einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung. Dieser kann je nach Kostenträger variieren.

Die Eigenbeteiligung von 10 % sowie die einmalige Rezeptgebühr von EUR 10,00 sind von Ihnen vor Ort zu entrichten. Die kassenärztliche Betreuung erfolgt in der Praxis eines niedergelassenen Kurarztes in Überlingen in Kooperation mit unserer Einrichtung. Bei Ihrer Anmeldung vereinbaren wir automatisch den Eingangsuntersuchungstermin für Sie.

Diese Angaben basieren auf den entsprechenden Gesetzesgrundlagen Stand November 2021. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Änderungen daher nicht ausgeschlossen sind.

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